|
"Eine Krankenversicherung ist für das medizinisch Notwendige da, nicht für das sozialpolitisch Wünschenswerte",
sagte der damalige Bundespräsident Herzog zur Eröffnung des 100. Deutschen Ärztetags 1997 in Eisenach.
Deshalb gibt es eine Reihe von ärztlichen Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetztlichen Krankenversicherungen nicht enthalten sind. Es handelt sich dabei um die "Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL)". Sie werden von einigen Patientinnen gewünscht, sind auch im Einzelfall ärztlich empfehlenswert und medizinisch sinnvoll. Sie dürfen aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht über die Versichertenkarte bezahlt werden, auch nicht aus Kulanz.
Dazu gehören unter anderem:
und anderes mehr.
Diese ärztlichen Leistungen müssen auch bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Individuelle Wünsche dürfen die Solidargemeinschaft aller Versicherten nicht belasten.
| |